FAQs

FAQs

 

 


1.    Wie kann ich die DLMBK kontaktieren?
Bei Fragen zur DLMBK und den Leitsätzen nutzen Sie bitte das Kontaktformular

 

2.    In welchem Zeitraum bekomme ich eine Rückmeldung auf Anfragen?
Sie erhalten eine Antwort auf Ihre Frage grundsätzlich innerhalb von 4 Wochen.

 

3.    Wo finde ich die aktuellen Sitzungstermine der DLMBK?
Auf der DLMBK Seite unter dem Reiter „Sitzungstermine“.

 

4.    Wie kann ich mich über die aktuelle Arbeit der DLMBK informieren?
Sie sind schon jetzt an der richtigen Stelle. Die neusten Informationen zur DLMBK und den Arbeiten in den Fachausschüssen finden Sie auf dieser Seite. Details zu den Leitsatzarbeiten finden Sie immer in den Sachstandsberichten der einzelnen Fachausschüsse. Alle Sitzungstermine finden Sie hier.

 

5.    Kann ich in der DLMBK mitarbeiten?
Die DLMBK ist ein unabhängiges Gremium aus Experten mit eingehender Expertise im Ernährungssektor aus dem jeweiligen Kreis der Verbraucherschaft, Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft und Lebensmittelwirtschaft. Zusätzlich kann die DLMBK bei Bedarf und auf Vorschlag der Kommissionsmitglieder durch externe Experten (sogenannte Sachkundige) unterstützt werden. Die Sachkundigen verfügen über Detailwissen und spezielle Kenntnisse zur jeweiligen Lebensmittelgruppe.
Sie persönlich können die DLMBK unterstützen, wenn Sie der Meinung sind, dass Leitsätze geändert werden müssen. Senden Sie Ihren Änderungswunsch zu einem Leitsatz, gern unterlegt mit einem Formulierungsvorschlag dafür, über das Kontaktformular an die Kommission. Sie wird sich damit auseinandersetzen.

 

6.    Was sind die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches?  
In den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches wird die Verkehrsauffassung, also Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von über 2000 Lebensmitteln unter Berücksichtigung des redlichen Herstellungs- oder Handelsbrauchs und der berechtigten Verbrauchererwartung beschrieben.

 

7.    Wo bekomme ich die aktuellen Leitsätze?
Die Leitsätze können kostenfrei auf den Seiten der DLMBK und des BMEL als einzelne Dokumente abgerufen werden.

 

8.    Gibt es die Leitsätze auch als Buch?
Das Deutsche Lebensmittelbuch kann kostenpflichtig in Papierform über verschiedene Verlage bezogen werden.

 

9.    Gibt es die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches auch auf Englisch oder in einer anderen Sprache?
Die Leitsätze des DLMB werden ausschließlich in deutscher Sprache veröffentlicht, da diese die deutsche Verkehrsauffassung, also Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale unter Berücksichtigung des redlichen Herstellungs- oder Handelsbrauchs und der berechtigten Verbrauchererwartung der Lebensmittel auf dem deutschen Markt beschreiben.

 

10.    Wie kann ich Änderungen von Leitsätzen erkennen?
Die Änderungen von Leitsätzen sind nicht in den Leitsätzen selbst erkennbar. Allerdings hat die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission entschieden, über Änderungen und Neuerungen in ihren Sachstandsberichten zu den einzelnen Leitsätzen zu informieren. Die Sachstandsberichte werden auf der Internetpräsenz der DLMBK veröffentlicht.

 

11.    Wo werden die Leitsätze veröffentlicht?
Die offizielle Veröffentlichung erfolgt erst über den Bundesanzeiger (BAnz) und das Gemeinsame Ministerialblatt (GMBl). Im Anschluss werden die Dokumente auf Seiten der DLMBK und des BMEL, als PDF Datei zum Download bereitgestellt.

 

12.    Wie stelle ich einen Antrag auf Leitsatzänderung?
Nutzen Sie gern das Kontaktformular und nennen Sie den Änderungswunsch für die entsprechenden Leitsätze. Mit einem Formulierungsvorschlag unterstützen Sie Ihr Anliegen und erleichtern der Kommission die Arbeit. Aber auch ohne Formulierungsvorschlag wird Ihr Antrag bearbeitet. (Formvorschlag)

 

13.    Wie verbindlich sind die Leitsätze?
Die Leitsätze sind keine Rechtsvorschriften, sie haben den Charakter objektivierter Sachverständigengutachten in Ergänzung zum europäischen und nationalen Lebensmittelrecht. Sie gelten für den deutschen Markt. Da alle Marktbeteiligten (Wissenschaft, Lebensmittelüberwachung, Wirtschaft und Verbraucherschaft) die Leitsätze zusammen erstellen, orientieren sich alle Marktbeteiligten an den Leitsätzen.

 

14.    Darf von den Leitsätzen abgewichen werden?
Da die Leitsätze keine Rechtsvorschriften sind, darf von ihnen abgewichen werden. Um eine Irreführung der Verbraucher zu vermeiden, muss die Abweichung hinreichend kenntlich gemacht werden.

 

15.    Was habe ich (als Verbraucherin/Verbraucher) von den Leitsätzen?
In den Leitsätzen finden Sie Informationen zur Zusammensetzung und den Eigenschaften von Lebensmitteln und z.T. über Herstellungsprozesse. Die Leitsätze sind eine Orientierungshilfe für Hersteller, Händler, Importeure, Behörden und für mich als Verbraucherin oder Verbraucher. Da die Leitsätze immer zusammen von Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, Lebensmittelüberwachung, Lebensmittelwirtschaft und Verbraucherschaft erarbeitet und im Konsens beschlossen werden, werden die Leitsätze am Markt akzeptiert und beachtet. Deshalb kann ich mich darauf verlassen, dass eine Salami nicht aussieht oder hergestellt wird wie ein Wiener Würstchen oder, dass ein Milcheis wirklich mit Milchfett hergestellt wird.

 

16.    Wie lange sind Leitsätze gültig?
Ein Leitsatz ist stets so lange gültig, bis er von einer Überarbeitung oder Neufassung ersetzt oder aufgehoben wird. Es gibt keine Mindest- oder Höchstgültigkeitsdauer die für Leitsätze gilt. Allerdings unterliegen die Lebensmittel in ihrer Herstellungsweise sowie der Erwartung an sie dem Wandel. Es ist die Aufgabe der DLMBK, die Leitsätze mindestens einmal pro Berufungsperiode (also innerhalb von fünf Jahren) auf ihre Aktualität zu prüfen und ggf. zu ändern. Hier finden Sie alle aktuell gültigen Leitsätze.

 

17.    Was waren die ersten Leitsätze des DLMB?
Die ersten Leitsätze vom Deutschen Lebensmittelbuch waren (teils nicht mehr existent): die „Leitsätze für Reinheitsanforderungen an färbende Stoffe“, „Leitsätze für Reinheitsanforderungen an konservierende Stoffe“, die „Leitsätze für Dauerbackwaren“, die „Leitsätze für Ölsamen und daraus hergestellte Massen und Süßwaren“, die „Leitsätze für tiefgefrorene Lebensmittel“ und die „Leitsätze für Pilze und Pilzerzeugnisse“.

 

18.    Warum werden nicht alle Lebensmittel in den Leitsätzen beschrieben?
Die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs ergänzen lebensmittelrechtliche Vorschriften. Für Lebensmittel wie z. B. Milch und Milcherzeugnisse gibt es rechtlich verbindliche und damit abschließende Vorgaben zur Herstellung, Zusammensetzung oder Kennzeichnung nach deutschem beziehungsweise europäischem Recht. Deshalb werden diese Lebensmittel nicht in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs beschrieben. Die Leitsätze beinhalten vor allem Lebensmittelerzeugnisse mit Relevanz auf dem deutschen Markt.